Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei den Betrag von 358.728,09 S brutto samt 4 % Zinsen seit 13.8.1992 zu zahlen und ihr die mit S 95.840,40 bestimmten Kosten des Ver…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 8.1.1980 bis 12.8.1992 bei der beklagten Partei, zuletzt als Leiter der Filiale St.Pölten tätig. Die Ehegattin des Klägers war zunächst nacheinander insgesamt 11 Jahre lang bei zwei anderen Reisebüros tätig und verfügte über eine Reisebürokonzession. Ab Apri…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Der Revisionswerber führt vorerst ins treffen, die Vorinstanzen hätten dem Begehren schon deshalb stattgeben müssen, weil die beklagte Partei den Umstand, daß der Kläger die Tätigkeit seiner Gattin nicht gemeldet habe, nicht als Entlassungsgrund geltend gemacht habe. D…