JudikaturJustizRS0042981

RS0042981 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 2023

Ist das Berufungsgericht in die Prüfung der Frage einer allfälligen im erstinstanzlichen Verfahren unterlaufenen Nichtigkeit eingegangen und hat eine solche verneint, ist die Wahrnehmung dieser Nichtigkeit im Verfahren dritter Instanz nicht mehr möglich.

Entscheidungen
150