Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.629,60 (einschließlich S 771,60 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die klagende Partei begehrt S 96.221,98 an Schadenersatz mit der Begründung, Arbeiter der beklagten Partei hätten am 26.Mai 1988 bei Kanalbauarbeiten im Ortsgebiet von Günselsdorf ein wasserführendes Gußeisenrohr der Badener Wasserversorgung zerstört. Die beklagte Partei habe sich über …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist - worauf die beklagte Partei in der Revisionsbeantwortung zutreffend hinwies - nicht zulässig. Ob die in § 502 Abs 1 ZPO angeführten Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision gegeben sind, hat der Oberste Gerichtshof gemäß § 508 a Abs 1 ZPO selbständig…