JudikaturJustizRS0042926

RS0042926 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2022

Die richtige Konkretisierung des allgemein gefassten Gesetzesbegriffes des "Anbahnens", ist dann zu prüfen, wenn aus der Judikatur noch nicht ohne weiteres die Lösung des zu entscheidenden Falles abzuleiten ist; die Aufnahme von Vorverhandlungen ist nämlich in den verschiedensten immer wiederkehrenden und damit nicht nur für den Einzelfall bedeutsamen Formen möglich.

Entscheidungen
8