Spruch Der Verbraucher, der sich auf einer Messe nicht nur allgemein informieren läßt, sondern zum Ausdruck bringt, daß er in Vorverhandlungen zwecks Abschlusses eines bestimmten Rechtsgeschäftes treten will, bahnt die geschäftliche Verbindung zu dem Unternehmer selbst an, ihm steht daher kein Rücktrittsre…
Text Der Beklagte besuchte am 4. 7. 1982 auf der Wieselburger Messe den Stand der klagenden Partei, weil er sich für Rolläden interessierte. Er sah sich die Ware an und ließ sich von der Geschäftsführerin der klagenden Partei die Kosten ausrechnen. Ein genauer Betrag konnte nicht ermittelt werden, weil d…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Revision ist zulässig. Die Entscheidung hängt von der Lösung der Frage ab, ob ein Fall vorliegt, bei dem der Verbraucher selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer zwecks Schließung eines Vertrages angebahnt hat (§ 3 Abs. 3 Z 1 KSchG). Es handelt sich …