JudikaturJustizRS0042917

RS0042917 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Mai 2023

Die Verneinung einer Nichtigkeit durch das Berufungsgericht ist auch dann unanfechtbar, wenn sie nur in den Entscheidungsgründen erfolgt, zumal wenn mangels Geltendmachung keine Möglichkeit einer spruchgemäßen Entscheidung besteht.

Entscheidungen
58