JudikaturJustizRS0042656

RS0042656 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2024

Trotz Fehlens einer ausdrücklichen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu einer konkreten Fallgestaltung liegt dann keine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn das Gesetz selbst eine klare, das heißt eindeutige Regelung trifft.

Entscheidungen
204