JudikaturJustizRS0042555

RS0042555 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2023

Wie eine Erklärung im Einzelfall aufzufassen ist, ob eine Offerte inhaltlich ausreichend bestimmt ist und insbesondere, ob in ihr ein endgültiger Bindungswille des Antragstellers zum Ausdruck kommt, ist jeweils nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen und stellt im allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage dar.

Entscheidungen
116