Spruch Revision wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten ihres unzulässigen Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Mit der Behauptung, daß die im Firmenwortlaut der Beklagten aufscheinende Bezeichnug 'Fabrik' wahrheitswidrig und daher zur Täuschung des Publikums geeignet sei (§ 2 UWG), beantragt die Klägerin die Verurteilung der Beklagten, die Verwendung dieser Angabe in ihrem Firmenwortlaut zu unter…
Rechtliche Beurteilung Das Rechtsmittel der Klägerin ist unzulässig. Von einer 'außerordentlichen', nach den besonderen Verfahrensbestimmungen der § 506 Abs1 Z 5, § 507 Abs2, zweiter Halbsatz, § 508 Abs2, § 508 a Abs2 und 3, § 510 Abs3 Satz 2 ZPO zu behandelnden Revision kann gemäß § 505 Abs3 Satz 2 ZPO nur dann gesproche…