JudikaturJustizRS0042493

RS0042493 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2014

Auch im Falle einer Aufhebung nach § 496 Abs 1 Z 2 ZPO tritt das Verfahren in den Stand vor Schluss der Verhandlung erster Instanz zurück (vgl SZ 7/216); es ist daher diesfalls hinsichtlich des von der Aufhebung betroffenen Teiles des Verfahrens auch neues Vorbringen zu beachten und auch eine Klagsänderung zulässig.

Entscheidungen
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