Spruch Der Revision wird Folge gegeben, die angefochtene Entscheidung des Berufungsgerichtes, soweit sie nicht hinsichtlich der Abweisung eines Zahlungsbegehrens von S 75.000,-- und eines Zinsenmehrbegehrens unbekämpft in Rechtskraft erwachsen ist, in ihrem stattgebenden Umfang aufgehoben und die Rechtssa…
Text Begründung: Mit seiner am 11.3.1994 bei Gericht eingelangten Klage begehrt der Kläger die Feststellung der Deckungspflicht der beklagten Partei, hilfsweise ihre Verurteilung zur Zahlung von S 250.000,-- sA. Nach dem Attest der Landeskrankenanstalten Salzburg, Unfallchirurgie vom 28.2.1994 seien be…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung erhobene Revision der beklagten Partei ist zulässig und berechtigt. Durch die Außerstreitstellung, daß der Vermerk auf der Schadensmeldung von einer Mitarbeiterin der beklagten Partei gesetzt worden ist, wurden die rechtserheblichen Tatsachen in teilweiser Erledigung d…