JudikaturJustizRS0042407

RS0042407 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juli 2018

Im Rechtsmittelverfahren können Verfahrensmängel, die keine Nichtigkeit begründen, nur dann zu einer Aufhebung führen, wenn der Mangel ausdrücklich im Rechtsmittel geltend gemacht wurde; anderes gilt nur bei Unvollständigkeit der Entscheidungsgrundlage.

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