Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil lautet: „1. Die von der beklagten Partei im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers, 4 S 4/14d des Bezirksgerichts Schladming, angemeldete Forderung besteht in einem Teil…
Text Entscheidungsgründe: Mit Versäumungsurteil vom 14. 12. 1995 wurde der Kläger gegenüber der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei verpflichtet, binnen 14 Tagen 136.176 S samt 11,50 % Zinsen und 1 % Kreditprovision und 8 % Überziehungsprovision, vierteljährlich kapitalisiert zum 31. 3., 30. 6., 30. 9…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil die Rechtsansicht des Berufungsgerichts korrekturbedürftig ist; sie ist auch teilweise berechtigt. 1.1 Im Revisionsverfahren geht es nur noch um die Höhe der Zinsen für den Zeitraum vom 19. 2. 2001 bis zum 31. 1. 2009. Die beklagte Partei wendet sich dabei gegen die v…