Text Begründung: Johann A hat nach dem mit Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 27. Juni 1983, 5 R 187/83, bestätigten Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 21. April 1983, 5 Cg 595/82-9, ab sofort dafür zu sorgen, daß seine Ehegattin, Monika A, es unterläßt, in dem von ihr auf den Grundstücke…
Rechtliche Beurteilung Die Revision wurde vom Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 20. März 1985, 3 Ob 1011/85-20, als verspätet zurückgewiesen, weil sie in einer Ferialsache erhoben wurde, in der die Weihnachtsgerichtsferien auf die Revisionsfrist keinen Einfluß hatten. Dem Beklagten wurde für die Revisionsbeantwortung …