JudikaturJustizRS0042322

RS0042322 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. März 1987

§ 500 Abs 2 ZPO bestimmt die Grenzen des dem Berufungsgericht bei der Bewertung eingeräumten Ermessens und umschreibt auch die gesetzlichen Richtlinien für die Ausübung dieses Ermessens ausreichend. Es kann daher von einer Verletzung des sogenannten Legalitätsgrundsatzes (Art 18 Abs 1 B - VG) nicht gesprochen werden.

Entscheidungen
3