Spruch Bei Erfüllung der ihm nach dem Schulunterrichtsgesetz obliegenden Aufgaben ist der Lehrer ohne Rücksicht auf seine dienstrechtliche Stellung als Organ des Bundes im Rahmen der Hoheitsverwaltung tätig Eines Ausspruches nach § 500 Abs. 2 ZPO bedarf es, auch wenn der Streitgegenstand, über den das Ber…
Text Der am 21. Mai 1960 geborene Kläger kam am 14. Dezember 1971 im Duschraum der Volksschule B zu Sturz und erlitt dabei schwere Verletzungen. Der Direktor der Volksschule, Johann H. wurde deshalb mit Urteil des Bezirksgerichtes Melk vom 20. November 1972, GZ 1 U 2400/72-20, nach § 335 StG rechtskräfti…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Was zunächst die Zulässigkeit der Revision betrifft, so ist davon auszugehen, daß der Kläger die Bezahlung des Betrages von 50 000 S und die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für die künftigen, aus dem Unfall vom 14. Dezember 1971 entstehenden Schäden begeh…