JudikaturJustizRS0042247

RS0042247 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. November 2014

Über die Berufung gegen ein Gerichtshofurteil, das über eine in die Eigenzuständigkeit des Handelsgerichtes bzw Handelssenates fallende Rechtssache entschieden, aber keinen Beisatz über die Art der ausgeübten Gerichtsbarkeit aufgenommen hat, entscheidet das Oberlandesgericht ohne Laienrichter.

Entscheidungen
10