Spruch Die Bezeichnungen "Milchgroschen" und "Milchschilling" für Bonbons sind verwechselbar ähnlich (§ 9 UWG.). Entscheidung vom 16. Februar 1960, 4 Ob 303/60. I. Instanz: Landesgericht Klagenfurt; II. Instanz: Oberlandesgericht Graz.…
Text Für die Klägerin ist im österreichischen Markenregister seit 25. März 1958 die Wortmarke "Milchgroschen" für Zuckerwaren, Bonbons, Schokolade und Pralinen, alle Waren mit Milchzusatz, eingetragen. Nachdem die Klägerin runde Milchbonbons, halbflüssig gefüllt, mit der Bezeichnung "Milchgroschen" schon…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Dem Berufungsgericht ist beizustimmen, daß die Warenzeichen "Milchgroschen" und "Milchschilling" verwechselbar ähnlich sind. Der Beklagten ist zuzugeben, daß bei isolierter Betrachtung der Wörter "Groschen" und "Schilling" der Wertunterschied zwischen den damit bezeich…