Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin ist schuldig, dem Beklagten die mit 617,33 S bestimmten Revisionskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Im Vorprozess 2 Cg 506/46 des Handelsgerichtes Wien erging wider den Beklagten Rudolf K*****, vertreten durch den mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 17. Jänner 1947 bestellten Prozesskurator Rechtsanwalt Dr. Otto Ka*****, im Sinne des geänderten Klagebegehrens das Urtei…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist unbegründet. Zwar entspräche dem allein angerufenen Revisionsgrund nur der Abänderungs- nicht der Aufhebungsantrag (GLUnF 2005), allein die Revision will offenbar den Standpunkt vertreten, dass infolge einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung der nach dem Inhalt der Prozessakten ma…