JudikaturJustizRS0042209

RS0042209 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2019

Ist das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung zu anderen Feststellungen als das Erstgericht gelangt, so stellt dies keinen Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz dar, wenn auch das Erstgericht - infolge Richterwechsel - die Beweise nur mittelbar aufgenommen hat.

Entscheidungen
3