Spruch 1.) Aus Anlaß der Revision werden die Urteile der Vorinstanzen und die ihnen vorangegangenen Verfahrensteile, soweit sie das Feststellungsbegehren betreffen, als nichtig aufgehoben. Die Klage auf Feststellung, daß die beklagte Partei in Zukunft schuldig sei, dem Kläger Fahrtkostenersatz zu leisten, …
Text Begründung: Der am 18.7.1930 geborene Kläger wohnt in W***** (Liezen) und befindet sich seit rund 30 Jahren in Behandlung des praktischen Arztes Dr. S in Liezen. Der Kläger leidet an Beschwerden im Bereich der Wirbelsäule (Morbus Scheuermann); diese Erkrankung ist dem Fachgebiet der Orthopädie zuzuo…
Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat aus Anlaß dieser mit Rücksicht auf den Ausspruch des Berufungsgerichtes, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes insgesamt 50.000 S nicht übersteigt, die Revision aber nach § 46 Abs 1 Z 1 ASGG zulässig ist, mangels einer höchstgerichtlichen Judikatur zur Frage des Fahrtko…