JudikaturJustizRS0042080

RS0042080 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2023

Sind die Vorinstanzen nicht gemäß § 73 ASGG vorgegangen, sind ihre Entscheidungen gemäß § 477 Abs 1 Z6 ZPO als nichtig aufzuheben und ist die Klage zurückzuweisen.

Entscheidungen
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