Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 418,78 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 69,80 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Gegenstand des Revisionsverfahrens ist der Anspruch der Klägerin auf Zuerkennung von pauschalem Kinderbetreuungsgeld als Konto aus Anlass der Geburt ihres Sohnes am 29. 3. 2018. Inhaltlich strittig ist insbesondere noch der Zeitraum von 1. 4. 2020 bis 30. 6. 2020, hinsicht…
Rechtliche Beurteilung [15] 1. Voranzustellen ist, dass die Beklagte – wie sich bereits aus der Beweisrüge ihrer Berufung ergibt – die Behauptung, die Klägerin und ihr Kind hätten den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen bereits im Oktober 2019 nach Tschechien verlegt, nicht aufrecht erhält. Sie geht vielmehr von einer Üb…