JudikaturJustizRS0042025

RS0042025 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2023

Ebenso wie neues Tatsachenvorbringen können auch neue Einreden rechtlicher Natur in der Revisionsinstanz nicht mehr vorgebracht werden, wenn die sie begründenden Tatsachen im Verfahren vor dem Erstgericht nicht erörtert wurden.

Entscheidungen
31