JudikaturJustizRS0041965

RS0041965 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 2024

Diese Gesetzesstelle verfügt ein Verbot des Vorbringens neuer Tatsachen und Beweismittel zum Anspruch, also ein Neuerungsverbot in Ansehung des Stoffes für die Entscheidung der in erster Instanz gestellten Sachanträge.

Entscheidungen
30