Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit 1.410,84 EUR (darin 235,14 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Allgemeinmediziner, betreibt eine Arztpraxis und ist Mitglied der Ärztekammer *****. Die Webseite www.praxisplan.at wird von der Ärztekammer Wien zur Verfügung gestellt, auf welcher unter anderem die nachstehenden (persönlichen) Daten des Klägers ersichtlich sind.…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. 1. Das Grundrecht auf Datenschutz nach § 1 Abs 1 DSG 2000 normiert, dass jedermann Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten hat, dies aber nur, wenn ein schutzwürdiges Interesse…