JudikaturJustizRS0041812

RS0041812 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2023

Die Vorschrift des § 468 Abs 2 ZPO bezieht sich nur auf jene Umstände und Beweise, die die angegebenen Berufungsgründe widerlegen sollen. Das neue Vorbringen muss sich daher auf die Berufungsgründe selbst beziehen, nicht aber auf die behaupteten Ansprüche und Gegenansprüche als solche.

Entscheidungen
82