JudikaturJustizRS0041666

RS0041666 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Oktober 2023

Jeder Partei steht nur eine einzige Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelgegenschrift zu. Weitere Rechtsmittelschriften und Rechtsmittelgegenschriften, Nachträge oder Ergänzungen sind auch dann unzulässig, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Frist angebracht werden.

Entscheidungen
257