Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Zwischen den Streitteilen ist vor dem Bezirksgericht Döbling ein Scheidungsverfahren anhängig. Unstrittig ist, daß im Zuge eines von der Klägerin angestrengten Besitzstörungsverfahrens vom Bezirskgericht Döbling ein in Rechtskraft erwachsener Endbeschluß erlassen wurde, mit welchem dem…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, er ist aber nicht berechtigt. Im possessorischen Verfahren werden die dem Besitz zugrundeliegenden, weiterreichenden dinglichen oder obligatorischen Rechte nicht geprüft, es ist auf die Erörterung des Besitzes und auf die Gewährung des Besitzesschutzes beschränkt.…