JudikaturJustizRS0041602

RS0041602 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. April 2005

Die Verbindung mehrerer selbständiger Ansprüche in einer Klage (vier Akzepte über je 1500,-- S) ist für die Frage der Zulässigkeit der Revision ebenso bedeutungslos wie die Verbindung mehrerer Bagatellansprüche in einer Klage für die Verfahrensart.

Entscheidungen
5