JudikaturJustizRS0041570

RS0041570 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2023

Der Kläger, dem es gemäß § 483 Abs 3 ZPO auch im Berufungsverfahren gestattet ist, die Klage zurückzunehmen, kann umso eher von mehreren in erster Instanz geltend gemachten Rechtsgründen nur mehr einen im Berufungsverfahren aufrechterhalten. An eine solche Anfechtungsbeschränkung ist das Berufungsgericht gebunden.

Entscheidungen
46