Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß des Berufungsgerichtes, womit es seinen Beschluß vom 27. März 1987, 3 R 214/86-40, berichtigte, wird aufgehoben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren gegen die Beklagten zu je 1/3 mit dem Betrag von S 112.198,29 s.A. statt und wies ein entsprechendes Mehrbegehren von S 56.099,15 s.A. ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten zunächst Folge, hob das erstgerichtliche Urteil in seinem …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist a) zulässig und b) im Ergebnis berechtigt. a) Der Berichtigungsbeschluß des Berufungsgerichtes ist inhaltlich dahin determiniert, daß die Berufung der Beklagten als verspätet zurückgewiesen wurde. Er leitet seine Anfechtbarkeit daher aus seiner spruchgemäßen Erledigung insoweit ab, al…