Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.183,76 EUR (davon 363,96 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses S***** in W*****. Der Beklagte vereinbarte im November 1972 mit der damaligen Hauseigentümerin, dass er berechtigt ist, binnen zwei Jahren im Dachgeschoss des Hauses „auf seine Kosten und ohne Ansprüche auf Rückersatz aus welchem Titel immer“ Wohn…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist entgegen dem, den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO), Ausspruch des Berufungsgerichts mangels Vorliegens einer iSd § 502 Abs 1 ZPO erheblichen Rechtsfrage nicht zulässig. 1. Zur Klagsforderung: 1.1. Zu den Erfüllungspflichten des Mieters gehört di…