JudikaturJustizRS0041516

RS0041516 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juli 2019

Es schadet nicht, daß nach Bewilligung der Wiedereinsetzung die Unzuständigkeitseinreden erst nach allgemeiner Bestreitung des Klagsvorbringens vorgebracht wurden (im Wiedereinsetzungsantrag war das "Klagsvorbringen bestritten und sachliche Unzuständigkeit eingewendet" worden).

Entscheidungen
3