Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung zu lauten hat: Die beklagte Partei ist schuldig, binnen 14 Tagen beim Bezirksgericht Lienz ein außerstreitiges Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz anhängig zu machen und bis zur Entsche…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte, den Beklagten schuldig zu erkennen, binnen 14 Tagen beim Bezirksgericht Lienz ein außerstreitiges Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz anhängig zu machen und bis zur Entscheidung fortzuführen, womit die fehlende Zustimmung des Miteigentümers Dr. Alois…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus den im folgenden dargelegten Gründen zulässig und berechtigt. Der Kläger ist der Ansicht, daß das Klagebegehren genügend präzise formuliert sei, weil im Verfahren allen Beteiligten klar war, daß die Situierung des Werbeschildes in der von der Stadtgemeinde Lienz behördlich geneh…