RS0041507 – OGH Rechtssatz
RS0041507 – OGH Rechtssatz
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Verhandelt der Vorsitzende allein, da die vorgeladenen fachkundigen Laienrichter nicht erschienen sind, und erfolgt dann die Urteilsfällung ohne weitere Verhandlung unter Beiziehung von fachkundigen Laienrichtern, dann verstößt diese Vorgangsweise gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz; das Urteil ist in einem solchen Fall nichtig.