Spruch Im übrigen wird der Revision, soweit sich die Klage gegen die drittbeklagte Partei richtet, nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der drittbeklagten Partei die - unter Miteinbeziehung der von den Vorinstanzen gefällten Kostenentscheidungen - mit 201.078,56 S (darin 26.321,06 S Umsat…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei schloß mit dem Erst und dem Zweitbeklagten am 24.Mai 1989 einen Architektenwerkvertrag, der die Errichtung einer Produktionshalle zum Gegenstand hatte. Der Erst und der Zweitbeklagte verpflichteten sich darin, Büroleistungen (Vorentwurf, Entwurf, Einreichu…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die Revision der klagenden Partei. Zu I: Wie aus der Darstellung des bisherigen Verfahrens und der Entscheidungen der Vorinstanzen folgt, ist auch die entscheidungswesentliche Rechtsfrage zu lösen, ob die beklagten Parteien, wie die klagende Partei noch im Revisionsverfahren beh…