JudikaturJustizRS0041429

RS0041429 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2019

Die Erbschaftsklage ist keine Rechtsmittelklage, die auf die Vernichtung oder Aufhebung der Einantwortung gerichtet ist; das einem solchen Begehren stattgebende Urteil vernichtet vielmehr lediglich die durch die Einantwortung geschaffene vorläufige Vermutung, dass der in den Erbschaftsbesitz Eingewiesene der wahre Erbe sei.

Entscheidungen
6