JudikaturJustizRS0041413

RS0041413 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juni 2015

Bei einer das stattgebende Urteil im Erbschaftsstreit ersetzenden Vereinbarung kommt dem Erbansprecher mit Abschluß der Vereinbarung mit dem Scheinerben die Rechtsstellung eines Universalsukzessors zu.

Entscheidungen
2