JudikaturJustizRS0041342

RS0041342 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2023

Die in der Entscheidung enthaltene Beurteilung von Vorfragen erwächst ebensowenig in Rechtskraft wie die Tatsachenfeststellungen des Gerichtes, die es zur Gewinnung des für die Subsumption erforderlichen Tatbestandes benötigt.

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