Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.241,55 EUR (darin enthalten 373,60 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Ing. A***** M*****, der Bruder der Beklagten (in der Folge: Alleingesellschafter oder Bruder), war bis 1999 Prokurist der K***** GmbH (in der Folge: Ziel- oder auch Tochtergesellschaft), ab 30. 9. 2000 vertrat er diese gemeinsam mit einer Gesellschafterin als Geschäftsführer und…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zulässig, weil die Ansicht des Berufungsgerichts zum Umfang der Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile mit der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht vereinbar ist; sie ist im Ergebnis aber nicht berechtigt. 1. Zusammengefasst gelangte das Berufungsgericht zum Ergebn…