JudikaturJustizRS0041258

RS0041258 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2011

Keine bestätigende Entscheidung des Berufungsgerichtes, wenn die erste Instanz mit eingliedrigem Urteilsspruch die Klage abweist, weil es die Klagsforderung als nicht gegeben ansieht, während das Berufungsgericht deshalb zur Klagsabweisung - mit dreigliedrigem Urteilsspruch - gelangt, weil es zur Tilgung der Klagsforderung bis zu deren Höhe die Gegenforderung heranzieht.

Entscheidungen
26