JudikaturJustizRS0041251

RS0041251 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2023

Die durch die materielle Rechtskraft bewirkte Maßgeblichkeit der Entscheidung äußert sich in einer inhaltlichen Bindung an diese, wenn der rechtskräftig entschiedene Anspruch Vorfrage, also bedingendes Rechtsverhältnis für den im zweiten Prozess erhobenen Anspruch ist.

Entscheidungen
36