Spruch Weder die Bindungswirkung noch die Tatbestandswirkung der Rechtskraft greifen ein, wenn im Vorprozeß eine Kündigung rechtskräftig aufgehoben worden ist und nun auf Feststellung der Nichtigkeit des Mietvertrages geklagt wird OGH 22. Juni 1976, 5 Ob 599/76 (OLG Graz 1 R 4/76; LGZ Graz 24 Cg 235/74)…
Text Die Klägerin vermietete im Jahre 1959 ihre Eigentumswohnung im Hause Graz, S-Gasse 6/11, an den Beklagten, der ihr gleichzeitig eine BUWOG-Wohnung in Graz, T-Straße 68 zur Verfügung stellte. Die Klägerin unterfertigte dabei hinsichtlich ihrer Eigentumswohnung zwei vom Beklagten verfaßte, mit 4. Mai …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die vom Berufungsgericht herangezogene Bindungswirkung der rechtskräftigen Vorentscheidung derart, daß die sachliche Verhandlung und Prüfung über das neue Klagebegehren ausgeschlossen wäre, beschränkt sich als Folge der Rechtskraft grundsätzlich auf die Parteien und de…