Spruch 1. Der Rekurs wird zurückgewiesen. Die klagende Partei hat die Kosten des Rekurses jeweils selbst zu tragen. 2. Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 626,52 EUR (darin enthalten 104,42 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens…
Text Entscheidungsgründe: [1] Gegenstand des Verfahrens ist in erster Linie die Frage, ob das von den Eltern in der Slowakei bezogene Mutterschaftsgeld („materské“) und Elterngeld („rodičovský príspevok“) in Österreich zum Ruhen des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld führt. [2] Die Klägerin lebt mit …
Rechtliche Beurteilung [16] Der Rekurs ist mangels Beschwer unzulässig. [17] 1. Nach der ständigen Rechtsprechung setzt jedes Rechtsmittel eine Beschwer voraus, weil es nicht Aufgabe der Rechtsmittelinstanzen ist, rein theoretische Fragen zu entscheiden (RIS Justiz RS0002495). Das erfordert grundsätzlich sowohl forme…