RS0041110 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Regressansprüche für an die Witwe zu leistenden Unterhalt können auch für die Zukunft geltend gemacht werden.
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Regressansprüche für an die Witwe zu leistenden Unterhalt können auch für die Zukunft geltend gemacht werden.