JudikaturJustizRS0041069

RS0041069 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2024

Die Beifügung einer Zug - um - Zug - Leistung des Klägers ist eine Beschränkung seines Begehrens, die auch dann, wenn er sie nicht selbst angeboten hat, zulässig ist, weil sie gegenüber seinem Begehren ein Minus bedeutet.

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