Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die in Ansehung des Unterlassungsbegehrens in Punkt 1. in Rechtskraft erwachsen sind, werden im Übrigen dahin abgeändert, dass ihre Punkte 2. und 3. wie folgt lauten: „2. Hingegen wird das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig…
Text Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen gaben dem Klagebegehren statt, der beklagte Tageszeitungskolumnist habe bestimmte herabsetzende Äußerungen in Bezug auf das von der Klägerin herausgegebene periodische Druckwerk sowie deren Herausgeber persönlich zu unterlassen. Das Erstgericht gab auch dem aus …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt. Der Beklagte führt ins Treffen, die vom Berufungsgericht zugesprochene Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung sei gegenüber der von der Klägerin beantragten Verpflichtung des Beklagten ein Aliud iSd § 405 ZPO. Den Beklagten zur Veröffentlichung zu verpflic…