JudikaturJustizRS0041027

RS0041027 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. April 2022

Ein aliud liegt dann vor, wenn die zugesprochene Rechtsfolge eine andere ist als die begehrte, dabei sind auch die zur Begründung der Rechtsfolge vorgetragenen und zur Entscheidung herangezogenen Tatsachen miteinander zu vergleichen.

Entscheidungen
16