JudikaturJustizRS0041023

RS0041023 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. April 2022

Ob ein aliud oder ein minus anzunehmen ist, ergibt sich aus dem Vergleich zwischen dem gestellten Begehren und dem unter Berücksichtigung der rechtserzeugenden Tatsachen für berechtigt erachteten Anspruch.

Entscheidungen
25