JudikaturJustizRS0040950

RS0040950 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 2015

Daß ein Streitwert ursprünglich höher lag und durch die Fällung zweier Teilurteile unter die Grenze des § 501 ZPO sank, kann nicht dazu führen, den ursprünglichen Gesamtstreitwert als maßgeblich zu erachten.

Entscheidungen
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