JudikaturJustizRS0040948

RS0040948 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. November 2009

Der Rechtsmittelausschluss des letzten Satzes bezieht sich nach dem Wortlaut dieser Gesetzesstelle nur auf die Bekämpfung des Beschlusses, mit dem das Versäumungsurteil aufgehoben wird.

Entscheidungen
12