Spruch Ein in einem Schriftsatz erklärtes Anerkenntnis wird erst durch Vortrag des Schriftsatzes bei der Verhandlung wirksam. Entscheidung vom 9. Februar 1967, 1 Ob 304/66. I. Instanz: Handelsgericht Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.…
Text Der Kläger war bis 31. Dezember 1964 persönlich haftender Gesellschafter der erstbeklagten Partei, einer offenen Handelsgesellschaft, welcher der Zweit-, der Dritt- und der Viertbeklagte nach wie vor als persönlich haftende Gesellschafter angehören. Der Kläger brachte vor, daß ihm auf Grund der vert…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Ob die prozessuale Wirkung eines Anerkenntnisses an die Abgabe der Anerkennungserklärung bei der Verhandlung geknüpft ist oder ein Anerkenntnis auch schriftlich erfolgen kann, ist in Lehre und Rechtsprechung umstritten. In seiner Entscheidung JBl. 1948 S. 188 hat der Oberste Ger…