JudikaturJustizRS0040897

RS0040897 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. März 1974

Im bezirksgerichtlichen Verfahren kann bei Klagsänderung in Form der protokollarischen Richtigstellung durch den Kläger der Richter nur das Protokoll mit dem geänderten Klagebegehren dem nichterschienenen Beklagten zustellen, aber kein Versäumungsurteil fällen.