Spruch Wird innerhalb der nach § 38 ZPO gesetzten Frist der Nachweis der Bevollmächtigung durch eine Vollmachtsurkunde nicht erbracht, sind §§ 6, 7, 84 ZPO nicht anwendbar OGH 29. 6. 1972, 2 Ob 128/72 (OLG Graz 3 R 53/72; KG Leoben 4 Cg 312/71)…
Text Für die beklagte Partei schritt bei der ersten Tagsatzung durch Rechtsanwaltsanwärter Dr N Rechtsanwalt Dr H ein, der seine Bevollmächtigung nicht nachweisen konnte und einen Antrag auf Zulassung gemäß § 38 ZPO gegen Beibringung der Vollmacht binnen 4 Wochen stellte. Der Kläger beantragte für den Fa…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil es sich (wie das Rekursgericht deutlich zum Ausdruck gebracht hat) nicht um aufhebende, sondern um abändernde Beschlüsse der zweiten Instanz handelt, so daß die Beisetzung eines Rechtskraftvorbehaltes nicht in Frage kam SZ 21/21, Fasching I…