JudikaturJustizRS0040890

RS0040890 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Dezember 1982

Wenn das Erstgericht den Antrag auf Erlassung des Versäumungsurteiles zurückgewiesen hat, und das Rekursgericht diesen Beschluß ohne Rechtskraftvorbehalt aufgehoben hat, ist der Revisionsrekurs zulässig.

Entscheidungen
12