RS0040883 – OGH Rechtssatz
RS0040883 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Abstraktionswirkung des prozessualen Anerkenntnisses schneidet den Rückgriff auf das Grundgeschäft ab. Mit der Fällung eines Anerkenntnisurteils wird das Anerkenntnis unwiderruflich, so dass sich eine allfällige Berufung gegen das Anerkenntnisurteil nur auf prozessuale Grundsätze, wie etwa das Fehlen der Prozessvoraussetzungen, der Unzulässigkeit oder Unwirksamkeit des Anerkenntnisses oder das Nichtvorliegen eines Anerkenntnisses, stützen kann.