JudikaturJustizRS0040801

RS0040801 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2016

Ein Versäumungsurteil ist, wenngleich in abweisendem Sinn, auch dann zu fällen, wenn die Klage nicht schlüssig ist. Eine Erstreckung der Tagsatzung aus diesem Grunde oder eine Ergänzung der Klagsangaben oder Verbesserung des Klagebegehrens ist nicht zulässig.

Entscheidungen
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